Sicher haben Sie die eine oder andere Folge der NDR-Fernsehserie „Mit Mut, Mörtel und ohne Millionen“ gesehen. So hilfreich und wertvoll die hemdsärmelige Herangehensweise der jeweiligen Protagonisten für die Rettung des einen oder anderen Gutshauses ist, so blendet sie doch einige wichtige Umstände aus. Das mag der Popularität der Sendung und der Darsteller zuträglich sein, in der Realität kann es jedoch zu einigen bösen Überraschungen führen.
In aller Regel sind diese Häuser Denkmäler und deshalb gilt es, sobald man das Haus „anfasst“, einiges zu beachten. Zunächst sollte man sich über den tatsächlichen Status des Hauses informieren. Das kann man ganz bequem über das Internet machen. Die Landkreise führen auf ihren Websites eine Liste der dort registrierten Denkmäler. Hier ist genau verzeichnet ob das Haus, aber möglicherweise auch weitere Gebäude des ursprünglichen Gutsensembles den Denkmalstatus haben. Oft ist auch der Park, auch wenn er möglicherweise nicht mehr als solcher zu erkenn ist, geschützt. Man spricht dann von einem Ensembleschutz.
Im Interesse der Denkmäler und im eigenen Interesse sollte man spätestens jetzt und bevor man den Hammer schwingt und die erste Wand, „die da ja nicht hingehört“ rausreißt, den Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde suchen. Das kostet erstmal nichts, spart aber möglicherweise viel späteren Ärger. Idealerweise wird als Folge dieses Kontaktes eine sogenannte „denkmalpflegerische Zielstellung“ erarbeitet. Darin wird festgelegt, was sie wollen und wo der Denkmalschutz mitgeht.
Es gibt keine pauschale Herangehensweise beim Denkmalschutz, jedes Haus ist einzeln zu betrachten. Diese denkmalpflegerische Zielstellung wird auch Teil des Bauantrages. Außerdem ist sie Basis für die sogenannte Denkmal AfA, die begünstigte steuerliche Abschreibung. Ein Bauantrag ist immer dann notwendig, wenn die geplanten Arbeiten über die reinen Instandsetzungsarbeiten hinausgehen. Zum Beispiel wenn sich die Statik durch Eingriffe in die Konstruktion des Hauses (Versetzen von Wänden, Dachkonstruktionen, etc.) ändert. Oft sind die durch Feuchtigkeit entstandenen Schäden so groß, dass gravierende Eingriffe nötig sind.
Ein Bauantrag, bzw. eine Baugenehmigung ist aber auch dann zwingend notwendig, wenn z.B. eine oder mehrere Ferienwohnungen im Haus entstehen sollen. Dann kommt nämlich der Brandschutz ins Spiel. Auch wenn das Haus nicht unter Denkmalschutz stehen sollte, gilt es in diesem Falle noch zu beachten, dass dann auch in aller Regel eine Nutzungsänderung beantragt werden muss, da für den Brandschutz neue Bauvorschriften bestehen.
Die Bauämter, bzw. die Untere Denkmalschutzbehörden werden früher oder später und durch die vielen TV-Beiträge extra sensibilisiert, auf die Gutshausretter aufmerksam. Deshalb gilt immer noch: „Vorbeugen ist besser als heilen“, denn die Strafkataloge sind beachtlich.